Nicht nur das die Leihfahrzeuge mitunter kreuz und quer an und auf der Straße rum stehen und liegen, sie nehmen auch immer mehr Straßenland in Anspruch. E-Scooter werden meist im 5er Pack auf Gehsteigen von den Servicefahrern der Anbieter bereitgestellt – völlig egal ob Platz dafür vorhanden ist, oder blockiert wird. Leihfahrräder und E-Motorroller stehen mitunter einfach Quer auf den Gehsteigen, und nicht selten auch gerne mal direkt auf Radwegen abgestellt und Car Sharing Autos nutzen mittlerweile bereits rund 15% der vorhandenen öffentlichen Parkmöglichkeiten in Berlin.
Berlin möchte nun angesichts der steigende Ausgaben für die Regulierung durch zum Beispiel falsch abgestellte Fahrzeuge nun nicht länger hinnehmen, dass die Unternehmen dies Fläche einfach kostenlos nutzen können und ergänzt nun das Berliner Straßengesetz mit dem neuen Paragrafen 11a , der Bestimmungen für das „gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen“ enthält.
Damit ist zukünftig Schluss mit Gratisflächen und die Anbieter werden nun vermehrt in die Pflicht genommen die Einhaltung des ordnungsgemäßen Abstellen ihrer Fahrzeuge durchzusetzen.