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Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

Ähnlich wie bei den Motorrädern, wird auch bei E-Bikes zwischen verschiedenen “Klassen” unterschieden. E-Bikes steht als Abkürzung für Electronic Bikes, oder auf Deutsch elektronische Fahrräder und wird gerne als Oberbegriff für die Gattung der elektrifizierten Fahrräder genutzt. Allerdings sind E-Bikes neben Pedelecs und S-Pedelecs tatsächlich eine eigene Klasse für sich.

E-Bikes

Im klassischen Sinne sind E-Bikes als Motorräder einzustufen. Denn per Definition wird der Antrieb nicht mit dem Tritt in die Pedale, sondern rein durch einen Elektromotor erzeugt. Auch schaltet der Motor nicht wie bei Pedelecs automatisch zu oder ab, sondern ist dauerhaft an.

Und Ähnlich wie bei Motorrädern werden E-Bikes auch nochmal in die Gruppen bis 20 km/h, bis 25 km/h und bis 45 km/h klassifiziert. Und genau so werden auch die Berechtigungen zum Führen eines E-Bikes gesetzt. Im Fall der ersten beiden Gruppen 20/25 km/h wird mindestens eine Mofa Prüfbescheinigung benötigt und somit ist auch das Mindestalter von 15 Jahren vorgegeben. Für die höchste Klasse bis 45 km/h mindestens der Führerschein der Klasse AM oder eben der Autoführschein Klasse B und somit ist das Mindestalter 16 Jahre.

E-Bikes dürfen also eine maximale Leitung von 45 km/h bei max. 500 Watt liefern. Alles andere fällt dann wirklich in die Kategorie Motorrad und erfordert einen demenentsprechenden Führerschein.

Alle E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen und für die beiden Klassen ab 20 km/h besteht Helmpflicht. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass es nicht erlaubt ist mit mehreren Personen, mit Kindersitz oder Anhänger zu fahren.

Pedelecs

Der wohl derzeit überwiegende Teil der E-Bikes wird sich in den Pedelecs finden. “Pedal Electric Cycle” erklärt schon ziemlich genau, dass Pedelecs nichts anderes als klassische Fahrräder mit einer zusätzlichen elektronischen Hilfe sind.

Der Antrieb kommt nach wie vor zunächst durch Muskelkraft in Form von Pedaltritten zustande, wird aber mit Hilfe eines Motors unterstützt. Hierbei kann es sein, dass die Unterstützung generell oder nur partiell genutzt wird. Also immer beim treten mit hilft oder nur wenn zugeschaltet wird. Zum Beispiel bei einem Anstieg.

Verkehrsrechtlich ist ein Pedelec in Deutschland als Fahrrad zu betrachten. Allerdings – und das ist bei der Anschaffung wirklich wichtig – dürfen Pedelecs nur von einem maximal 250 Watt starken Motor unterstützt werden und nicht mehr als 25 km/h fahren.

Somit wird beim Pedelec weder einer Versicherung oder ein Kennzeichen benötigt und es besteht auch keine Pflicht einen Helm zu tragen. Letzteres allerdings sollte man schon aus reinem Eigeninteresse dennoch tun.

S-Pedelecs

Wie schon erwähnt ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs der Antrieb. Während bei Pedelecs der Motor nur die Pedalen unterstützt, ist im E-Bike ein permanent laufender Motor verbaut.

Das S-Pedelec verbindet im Grunde diese beiden Klassen insofern, als dass ein bis zu 500 Watt starker Motor das S-Pedelec bis zu 45 km/h beschleunigen kann. Aber nur wenn man in die Pedalen tritt. Wird keine Kraft über die Pedalen übertragen, schaltet sich der Motor – anders als beim E-Bike ab.

Dennoch gelten hier auch die gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie beim E-Bike.

Es wird ein Führerschein der Klasse AM oder Höher benötigt und somit auch ein Mindestalter von 16 Jahren. Ebenso besteht die Helm – und Knnzeichenpflicht und auch hier bitte nicht mit mehreren Personen, mit Kindersitz oder Anhänger zu fahren.

Und für sowohl für E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs gilt:

Dont Drink & Drive

Wichtig: Diese Klassifizierung gilt nur für Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten anderen Gesetzgebungen.

Bildnachweis im Header: danielkirsch

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