Wie angekündigt hat das Ordnungsamt in Berlin-Mitte damit begonnen Anzeigen für falsch abgestellte E-Scooter zu fertigen. Laut BZ sind in den letzten 3 Wochen ganze 1.200 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gekommen. Ob und wie viele davon tatsächlich an Kunden der Verleiher weitergegeben werden können ist allerdings doch eher fraglich, auch wenn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel auf einen „Lerneffekt der Verursacher“ hofft, denke ich nicht das es tatsächlich auch jeden Falschparker trifft.
Es wäre natürlich wünschenswert wenn solche Bußgelder an die Kunden weitergegeben werden könnten, aber dafür müsste erst mal zweifelsfrei erwiesen sein, dass der Mieter auch der Verursacher ist. Wenn klar ist, dass ein Kunde den Roller verkehrswidrig abgestellt und die Miete beendet hat, dann kann er sicherlich wie auch bei anderen Sharing-Fahrzeugen ermittelt und zur Kasse gebeten werden.
Was aber, wenn Vandalen die Scooter einfach illegal bewegen, extra auf Straßen, mitten auf Gehwege stellen, übereinander stapeln oder gar in Gewässer oder auf Bäume schmeißen? In diesem Fall haftet natürlich der Verleiher. Aber auch hier ist natürlich ein Lerneffekt möglich. Der Anbieter muss sich Möglichkeiten überlegen wie so etwas künftig erschwert werden kann, oder wie man selber die so deplatzierten E-Scooter zeitnah wieder vernünftig aufstellt.
In jedem Fall ist – auch wenn es sich hart anhören mag – der Schritt des Ordnungsamtes einer in die richtige Richtung um E-Scooter langfristig in den Verkehrsmix zu integrieren.
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