E-Bike
Verbraucherzentralen: Gesetzliche Vorgaben für E-Bikes?
Die Forderungen der Verbraucherzentralen klingen erst mal ganz logisch und nachvollziehbar. Leichter Austausch der Batterien, keine fest verbauten Akkus mehr, damit man Fahrrädern nicht mehr in die Wohnung schleppen muss, oder einfaches Auslesen der Batteriekapazität, was besonders wichtig beim Gebrauchtkauf ist.
Allerdings werden diese Forderungen sicherlich keine Weg in ein Gesetz finden. Wir kennen viele dieser Kritikpunkte ja bereits aus dem Smartphone Bereich. Auch hier sind sich die fest verbauten Akkus und die nicht einheitlichen Ladeanschlüsse seit Jahren der Kritik der Verbraucherverbände sicher. Geändert hat es bisher nichts.
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