Auch für Fahrradfahrende gilt: Handy am Steuer wird teuer!

Grundsätzlich hat beim Führen eines Fahrzeugs das Handy nichts in der Hand zu suchen. Im § 23 der StVO liest sich das so: 

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Leider scheint bei vielen Fahrradfahrenden die StVO nicht bekannt zu sein, oder das Gefahrenbewusstsein ist einfach nicht vorhanden. Denn egal wann, wo oder womit ich in der Stadt unterwegs bin, sehe ich Radfahrer mit einem Handy in der Hand.  Egal ob Lieferfahrer, Pendler oder Lastenrad, es wird mit dem Gerät in der Hand telefoniert, nach dem Weg geschaut oder schnell eine WhatsApp getippt. Während der Fahrt. Manchmal sogar freihändig.

Was viele möglicherweise als Kavaliersdelikt oder gar als völlig selbstverständlich sehen, ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit welche mit 55 EUR Bußgeld zu Buche schlägt. Denn auch das Fahrrad ist im öffentlichen Straßenverkehr ein „Fahrzeug“ im Sinne des §23 der StVO.

Unter der Tatbestandsnummer 123172 findet sich folgende Erklärung auf dem Strafzettel:  „Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise“

Der Verkehr nimmt immer mehr zu. Neben Autos sind auch Fußgänger, E-Scooter, Fahrräder und E-Bikes im öffentlichen Raum unterwegs. Und hier gilt mehr denn je die erste Regel der Straßenverkehrsordnung:

StVO: § 1 Absatz 1

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Und mit einem Handy in der Hand am Straßenverkehr teilzunehmen ist unvorsichtig und rücksichtslos.

Allerdings ist es gestattet und auch ratsam, das Smartphone mit einer dementsprechenden Halterung am Lenker zu befestigen und somit Navigation und Telefonannahme ohne rechtliche Probleme nutzen zu können. Allerdings gilt auch hier, dass die Aufmerksamkeit auf dem Verkehr zu liegen hat. WhatsApp, Emails oder längere Einstellungen oder Texteingaben sollten dann bitte im Stand vorgenommen werden.

Image: KI generiert

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