Tempo 10 km/h für Radfahrer in der Berliner Bergmannstraße Rechtskräftig

Der Umbau der Bergmannstraße in Berlin zu einem Kiez-Treffpunkt und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung ging einem Radfahrer wohl zu weit. Er wollte nicht akzeptieren, dass nicht nur Autofahrer mit maximal 10 Stundenkilometern dort fahren dürfen, sondern sich auch die Radfahrer zum Schutze der querenden Fußgänger an dieses Tempolimit zu halten haben. Vor Gericht scheiterte er allerdings mit seiner Klage.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ keine Berufung gegen ein Urteil aus der Vorinstanz zu und bestätigte damit das im März 2023 getroffene Urteil (OVG 1 N 34/23).

Und wer die Bergmannstrße kennt, kann dem Gericht bei seiner Argumentation folgen, dass es dort zu einer „,,,komplexen Gemengelage von Fuß-,Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr“ kommt. Und somit macht es auch Sinn, dass sowohl der Radverkehr auf einer Spur pro Richtung und auch der Autoverkehr auf einer getrennten Spur (Einbahnstraße) ein Tempolimit von 10 km/h zu beachten haben.

Quelle

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